Dr. med. Mischa C. Feigel
Unabhängige chirurgische Gutachten
Facharzt FMH für Chirurgie
Schwerpunkttitel FMH für Viszeralchirurgie
Schwerpunkttitel FMH für Allgemein- und Unfallchirurgie
Fähigkeitsausweis für Sonographie des Abdomens (SGUM)
Fähigkeitsausweis für Praxislabor (KHM)
Kernkompetenzen
Viszeralchirurgie
Bariatrische Chirurgie (Übergewichtschirurgie)
Refluxchirurgie (saures Aufstossen)
Allgemeine Chirurgie
Eingriffe am Anus (Hämorrhoiden, Fisteln u.a.)
Schilddrüsen–und Nebenschilddrüsenchirurgie
Der Einfachheit halber verwende ich im Text jeweils nur die männliche Form. Ich bitte um Verständnis.
Einleitung
Bei jedem chirurgischen Eingriff, ob gross oder klein, einfach oder schwierig, häufig oder selten, kann es während dem Eingriff (intraoperativ), kurz danach (früh postoperativ) oder zu einem späteren Zeitpunkt (spät postoperativ) zu kleineren, grösseren, selten auch zu schwerwiegenden Komplikationen kommen bis hin zur Invalidität oder zum Tod. Glücklicherweise sind derartig schwere Verläufe eine Rarität.
Auch können nach operativen Eingriffen unerwünschte Wirkungen auftreten, welche die Lebensqualität der Patienten zum Teil erheblich beeinflussen können (Beispiele: chronische Durchfälle nach Darmoperationen, chronische Schmerzen nach Leistenbruchoperation). Manchmal sind die Unterschiede zwischen eigentlichen Komplikationen und unerwünschten Wirkungen fliessend und nur schwer eindeutig einzuordnen.
Komplikation oder ärztlicher Behandlungsfehler?
Was ist eine Komplikation?
Es handelt sich hierbei um einen unerwartet erschwerten Verlauf einer Operation und/oder um eine unerwünschte Entwicklung danach. Dies sind sog. sekundäre Ereignisse.
Was ist ein ärztlicher Behandlungsfehler (früher «Kunstfehler» genannt)?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt, sofern nicht etwas Anderes vereinbart ist.
Ein Behandlungsfehler ist als grob zu bewerten, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstösst und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.
Hierzu zählen auch die elementaren medizinischen Grundregeln, die im jeweiligen Fachgebiet vorausgesetzt werden.
Behandlungsfehler können auch aus einem Tun oder aus einem Unterlassen resultieren.
Genau diese Problematik ist bei den meisten medizinischen Gutachten die Kernfrage. Manchmal ist eine solche einfach zu beantworten, in vielen Fällen ist genau dies (Unterscheidung zwischen Komplikation und Behandlungsfehler) ein höchst komplexes schwieriges Unterfangen und eine genaue Beurteilung sehr aufwändig.
Chirurgisch tätige Ärzte sind auch nur Menschen. Menschen machen Fehler. Das ist allgemein bekannt. Operationen können Komplikationen und/oder unerwünschte Wirkungen zur Folge haben. Auch das wissen wir alle.
Jeder chirurgisch tätige Arzt, der seit Jahren seinem Beruf nachkommt, hatte schon einige kleinere oder grössere Komplikationen. Wer dies bestreitet, kann das nur aus zwei Gründen tun:
Was kann ich für Sie tun?
Wenn |
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Ø Sie sich einem chirurgischen Eingriff unterzogen haben und es zu schweren Problemen und/oder Re-Operationen gekommen ist |
Ø Sie sich betreffend Operation oder Heilungsverlauf unsicher fühlen oder damit unzufrieden sind |
Ø Fragen oder Ängste bestehen, die Sie beschäftigen oder anderweitige Unklarheiten bestehen |
Ø Ihre behandelnden Ärzte ihre Fragen, Probleme nicht zu ihrer Zufriedenheit beantworten können |
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dann könnte ich ihr Ansprechpartner sein |
Zum Verständnis hier einige Beispiele
Ein klassisches Beispiel, wie ich es immer wieder höre
Bei meiner Bauchoperation ist vieles „schief gelaufen“. Ich hatte zwei Tage nach dem Eingriff plötzlich unerklärlich starke Bauchschmerzen und hohes Fieber. Die Abklärungen haben dann gezeigt, dass Flüssigkeit im Bauch ist. Deshalb musste ich nochmals operiert werden. Man fand ein kleines Loch im Darm, das vernäht werden musste. Drei Tage später entleerte sich Eiter aus der Wunde. Glücklicherweise kam dieser nicht aus dem Bauch. Es war „nur“ eine oberflächliche Infektion der Bauchwand. Ich musste trotzdem abermals operiert werden. Die Wunde konnte aber wegen der Infektion nicht vernäht werden. Es musste deshalb ein Vacuum–Verband zur Wundsäuberung angelegt werden. Dieser musste dann nach drei Tagen nochmals (zum Glück ohne Narkose) gewechselt werden. Nach weiteren drei Tagen war die Wunde sauber und sie konnte (leider wieder in Narkose) definitiv verschlossen werden. Zwei Tage später konnte ich das Spital dann verlassen. Es ging mir dann drei Monate sehr gut. Vor einigen Tagen bemerkte ich aber plötzlich eine Vorwölbung am Bauch, genau dort wo damals die Infektion unter der Haut war. Die Schwellung war nicht schmerzhaft. Trotzdem ging ich zum Arzt. Dieser stellte die Diagnose einer sog. Narbenhernie (Bauchwandbruch im Bereich einer Operationsnarbe). Da diese Narbenbrüche grösser werden können, Schmerzen und sogar Einklemmungserscheinungen verursachen können, hat mir mein Chirurg zu einer erneuten Operation geraten, um diesen Bruch zu verschliessen.
So sieht es der betroffene Patient
War das alles nicht von Anfang an ein Riesenpfusch? Statt wie geplant einmal musste ich schlussendlich insgesamt sechs Mal operiert werden. Der erste Spitalaufenthalt hat nicht nur wie geplant fünf Tage, sondern ganze zwei Wochen gedauert. Wegen der Bruchoperation drei Monate später war ich dann nochmals vier Tage im Spital. Ich durfte dann für ganze zwei Monate meinen Bauch nicht belasten und konnte als körperlich arbeitender Mensch während dieser Zeit natürlich auch nicht arbeiten. So habe ich mir das Ganze nicht vorgestellt.
Beachten Sie bitte folgendes
Die Frustration eines Patienten über einen solchen Verlauf ist absolut verständlich und nachvollziehbar. Man muss aber wissen, dass es sich bei solchen oder ähnlich gelagerten Fällen meistens um Komplikationen handelt und nicht um ärztliche Behandlungsfehler.
Der Chirurg muss seine Patienten aber nach den heutigen Standards verständlich und umfänglich über die geplante Operation, allfällige Komplikationen und mögliche unerwünschte Wirkungen aufklären. Diesbezüglich steht er in der Beweislast.
Für den Behandlungserfolg ist der Arzt nicht verantwortlich, nur für die korrekte und standardmässige Ausführung des Eingriffes.
Mein Profil
Seit nunmehr 36 Jahren bin ich als Chirurg tätig. Meine Schwerpunkte sind die Viszeralchirurgie (Bauchchirurgie, Leistenbrüche) und die Bariatrie (Chirurgie bei schwerem Übergewicht). Ich leite verschiedene chirurgische Zentren (Zentrum für Viszeralchirurgie und Bariatrie und das Zürcher Referenzzentrum für Refluxchirurgie). Auch ich habe in meiner beruflichen Laufbahn Komplikationen gehabt und werde statistisch gesehen auch weitere haben.
Als vollkommen selbständiger Chirurg und Belegarzt in verschiedenen Privatkliniken und öffentlichen Spitälern ohne jegliche Abhängigkeit zu Versicherungen und Krankenkassen, kann ich eine objektive Beurteilung ihrer Probleme gewährleisten.
Ebenfalls absolut freiberuflich arbeite ich mit einigen sehr renommierten Anwaltskanzleien zusammen, die auf medizinische Rechtsfragen (Haftpflicht, IV–Rentenansprüche etc.) hoch spezialisiert sind. Bei Bedarf könnte ich für Sie den Kontakt zu einer dieser Kanzleien herstellen.
Ich verfasse oft auch Gutachten für staatliche Stellen (Gerichte, Staatsanwaltschaften etc.).
Für Fragen stehe ich Ihnen sehr gern per Mail oder auch telefonisch zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aus beruflichen Gründen nicht immer sofort zurückschreibe oder telefonisch erreichbar bin. Jede Anfrage wird aber so rasch wie möglich beantwortet.
Ferner bitte ich um Nachsicht, dass das erste Gespräch maximal 10 Minuten dauert und Mailantworten kurz ausfallen. Diese Beratungszeit ist für Sie kostenlos. Sollten Sie sich für eine unabhängige medizinische Beurteilung, eine Zweitmeinung oder ein chirurgisches Gutachten bei mir entscheiden, können Sie mit meinem Sekretariat (Frau Laura Rothenhäusler, MPA) sehr gern einen Besprechungstermin in meiner Praxis vereinbaren.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
Freundliche Grüsse
Mischa Feigel